Direktvermarktung

Die Direktvermarktung ist der direkte Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Solarenergie‚ Windenergie, Biogas oder Wasserkraft) an der Strombörse.

Als Vergütung erhalten Sie den sogenannten Marktwert, abzüglich eines Dienstleistungsentgelts. Vom Netzbetreiber erhalten Sie zusätzlich die Marktprämie.

Anlagenbesitzer ab 100 kWp sind seit 2016 zur Strom-Direktvermarktung verpflichtet. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt hier die Vergütung. Durch Kombination aus Marktwert und Marktprämie erhalten Besitzer von direktvermarkteten Anlagen immer mindestens die EEG-Vergütung – trotz schwankender Strompreise an der Börse.

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